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Erben & Erbengemeinschaften · Geerbtes Mehrfamilienhaus

Geerbtes Mehrfamilienhaus für Erben

Geerbtes Zinshaus mit Bestandsmietern, ungeklärter Verwaltung und Konflikt zwischen Miterben? Wir übernehmen sofort — Sie müssen weder Mieter noch Verwalter koordinieren.

Speziell für Erben & Erbengemeinschaften: Wir kaufen die geerbte Immobilie (oder den Anteil) direkt, diskret und zu einem fairen Preis. Verbindliches Angebot in 48 Stunden, Notartermin in 2-4 Wochen — auch bei Erbengemeinschaften mit Streit.

Warum MFH der Erbengem. bei Erben besonders sinnvoll ist

1

Erbengemeinschaften können sich oft monatelang nicht einigen — ein Direktankauf zerschneidet den Knoten mit einer marktgerechten, für alle akzeptablen Lösung.

2

Leerstehende Erbimmobilien verursachen 3.000-8.000 € jährliche Fixkosten (Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung) — das schmälert den Nachlass mit jedem Monat.

3

Ein öffentlicher Verkauf über Makler kann Monate dauern, Besichtigungstouristen anlocken und die Familiengeschichte ins Schaufenster stellen — Direktverkauf bleibt diskret.

Was im Geerbtes Mehrfamilienhaus für Erben enthalten ist

Ankauf der gesamten Immobilie oder einzelner Erbanteile möglich

Kostenfreie Marktwerteinschätzung als Verhandlungsgrundlage

Diskrete Abwicklung ohne öffentliche Vermarktung

Notartermin innerhalb von 2-4 Wochen nach Einigung

Ankauf im Ist-Zustand — kein Sanierungsaufwand vor Verkauf

Fairer, marktgerechter Preis dokumentiert durch unabhängige Bewertung

Häufige Fragen für Erben

Können Sie auch kaufen, wenn sich die Erben nicht einig sind?+

Ja. Wir können entweder die gesamte Immobilie kaufen (wenn alle Erben zustimmen) oder den Anteil eines einzelnen Erben. Bei Erbengemeinschaften mit Streit bieten wir oft eine schnellere Lösung als ein jahrelanges Teilungsversteigerungsverfahren. Unser Angebot basiert auf einer unabhängigen Marktbewertung — das schafft Vertrauen bei allen Beteiligten.

Wie läuft der Ankauf bei einer Erbengemeinschaft ab?+

1. Kostenlose Marktwerteinschätzung der Immobilie. 2. Verbindliches Kaufangebot innerhalb von 48 Stunden. 3. Abstimmung unter den Erben — wir stellen auf Wunsch eine schriftliche Bewertung zur Verfügung. 4. Notartermin (wir übernehmen die Koordination). 5. Kaufpreiszahlung direkt an die Erbengemeinschaft gemäß Erbquoten. Wir kennen die üblichen Stolpersteine (Erbschein, Testamentsvollstrecker, Nießbrauchrechte) und führen Sie sicher durch den Prozess.

Ist der Verkauf steuerlich problematisch, wenn die Immobilie erst kürzlich geerbt wurde?+

Bei Erbimmobilien greift die Spekulationsfrist aus der Erblasserzeit weiter — meistens fällt also keine Spekulationssteuer an (wenn der Erblasser die Immobilie länger als 10 Jahre besaß oder selbst bewohnt hat). Wir empfehlen vor Verkauf eine kurze Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Die Erbschaftssteuer selbst wird vom Finanzamt unabhängig vom Verkauf berechnet.

Was passiert, wenn die Immobilie vermietet ist oder ein Wohnrecht eingetragen ist?+

Kein Problem. Wir kaufen auch vermietete Objekte und Immobilien mit eingetragenem Wohn- oder Nießbrauchrecht. Die Rechte der Mieter und Rechteinhaber bleiben bestehen — wir treten als neuer Eigentümer in alle Verträge ein. Der Kaufpreis berücksichtigt die Belastungen marktgerecht.

MFH der Erbengem. für Erben starten

Kostenlose Erstbewertung in 24 Stunden, verbindliches Ankaufsangebot innerhalb von 48 Stunden.

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