Direktankauf für Erben & Erbengemeinschaften
Situation: Eine geerbte Immobilie blockiert die Erbauseinandersetzung — Miterben streiten über Zustand, Preis und Timing. Jeder Monat Leerstand kostet Grundsteuer, Versicherung und oft auch Nerven.
Wir kaufen die geerbte Immobilie (oder den Anteil) direkt, diskret und zu einem fairen Preis. Verbindliches Angebot in 48 Stunden, Notartermin in 2-4 Wochen — auch bei Erbengemeinschaften mit Streit.
Warum Direktankauf für Erben meist die bessere Wahl ist
Erbengemeinschaften können sich oft monatelang nicht einigen — ein Direktankauf zerschneidet den Knoten mit einer marktgerechten, für alle akzeptablen Lösung.
Leerstehende Erbimmobilien verursachen 3.000-8.000 € jährliche Fixkosten (Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung) — das schmälert den Nachlass mit jedem Monat.
Ein öffentlicher Verkauf über Makler kann Monate dauern, Besichtigungstouristen anlocken und die Familiengeschichte ins Schaufenster stellen — Direktverkauf bleibt diskret.
Was wir für Erben konkret anbieten
Ankauf der gesamten Immobilie oder einzelner Erbanteile möglich
Kostenfreie Marktwerteinschätzung als Verhandlungsgrundlage
Diskrete Abwicklung ohne öffentliche Vermarktung
Notartermin innerhalb von 2-4 Wochen nach Einigung
Ankauf im Ist-Zustand — kein Sanierungsaufwand vor Verkauf
Fairer, marktgerechter Preis dokumentiert durch unabhängige Bewertung
„Nach drei Jahren Erbstreit um das Haus unserer Mutter haben wir es innerhalb von sechs Wochen verkauft. Der Preis war fair, die Abwicklung professionell — und wir Geschwister können wieder miteinander reden.”
Familie K. — Erbengemeinschaft, Ludwigsburg
Passende Ankauf-Leistungen
Wählen Sie eine Leistung, die zu Ihrer Situation passt. Wir kombinieren diese individuell.
Geerbtes Einfamilienhaus Ankauf
Sie haben mit anderen Erben ein Einfamilienhaus geerbt und ein Miterbe blockiert? Wir kaufen das gesamte Haus oder einen einzelnen Erbanteil — auch ohne Einigung aller Miterben.
AnsehenGeerbtes Mehrfamilienhaus
Geerbtes Zinshaus mit Bestandsmietern, ungeklärter Verwaltung und Konflikt zwischen Miterben? Wir übernehmen sofort — Sie müssen weder Mieter noch Verwalter koordinieren.
AnsehenGeerbte Eigentumswohnung
Geerbte ETW, die in der Erbengemeinschaft hängt? Wir kaufen einzelne Erbanteile oder die gesamte Wohnung — auch wenn die WEG nicht mitspielt.
AnsehenGeerbtes Grundstück
Geerbtes Bauland, Ackerfläche oder unbebautes Grundstück, das niemand der Miterben bebauen oder halten will? Wir kaufen unkompliziert und sofort.
AnsehenGeerbte Gewerbeimmobilie
Vater hatte ein Ladengeschäft, eine Werkstatt oder ein Bürogebäude? Geerbte Gewerbe sind für Privatpersonen meist eine Last — wir nehmen sie ab.
AnsehenGeerbtes Immobilien-Portfolio
Mehrere Objekte aus dem Nachlass — verstreut, mit verschiedenen Mietern, vielleicht in mehreren Bundesländern? Wir bündeln den Ankauf in einer Transaktion.
AnsehenHäufige Fragen
Können Sie auch kaufen, wenn sich die Erben nicht einig sind?+
Ja. Wir können entweder die gesamte Immobilie kaufen (wenn alle Erben zustimmen) oder den Anteil eines einzelnen Erben. Bei Erbengemeinschaften mit Streit bieten wir oft eine schnellere Lösung als ein jahrelanges Teilungsversteigerungsverfahren. Unser Angebot basiert auf einer unabhängigen Marktbewertung — das schafft Vertrauen bei allen Beteiligten.
Wie läuft der Ankauf bei einer Erbengemeinschaft ab?+
1. Kostenlose Marktwerteinschätzung der Immobilie. 2. Verbindliches Kaufangebot innerhalb von 48 Stunden. 3. Abstimmung unter den Erben — wir stellen auf Wunsch eine schriftliche Bewertung zur Verfügung. 4. Notartermin (wir übernehmen die Koordination). 5. Kaufpreiszahlung direkt an die Erbengemeinschaft gemäß Erbquoten. Wir kennen die üblichen Stolpersteine (Erbschein, Testamentsvollstrecker, Nießbrauchrechte) und führen Sie sicher durch den Prozess.
Ist der Verkauf steuerlich problematisch, wenn die Immobilie erst kürzlich geerbt wurde?+
Bei Erbimmobilien greift die Spekulationsfrist aus der Erblasserzeit weiter — meistens fällt also keine Spekulationssteuer an (wenn der Erblasser die Immobilie länger als 10 Jahre besaß oder selbst bewohnt hat). Wir empfehlen vor Verkauf eine kurze Abstimmung mit Ihrem Steuerberater. Die Erbschaftssteuer selbst wird vom Finanzamt unabhängig vom Verkauf berechnet.
Was passiert, wenn die Immobilie vermietet ist oder ein Wohnrecht eingetragen ist?+
Kein Problem. Wir kaufen auch vermietete Objekte und Immobilien mit eingetragenem Wohn- oder Nießbrauchrecht. Die Rechte der Mieter und Rechteinhaber bleiben bestehen — wir treten als neuer Eigentümer in alle Verträge ein. Der Kaufpreis berücksichtigt die Belastungen marktgerecht.
Andere Verkaufssituationen
Bereit für ein verbindliches Angebot?
Kostenlose Erstbewertung in 24 Stunden, verbindliches Ankaufsangebot in 48 Stunden nach Besichtigung.